Das Leben der Anderen - Ein Bericht am Rande

Zufällig bei ZAPP auf NDR gesehen und genau passen zum Sachverhalt.

Zum Originalbericht auf der Homepage des NDR Magaziens ZAPP:

http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/medien_politik/zapp2102.html

 

Schwarze Balken

Gerichte verbieten immer häufiger Berichte

 

Der Schauspieler Ulrich Mühe spielt im Erfolgsfilm "Das Leben der anderen" einen Stasi-Offizier, der DDR-Bürger belauscht. In seinem eigenen Leben hat er in einem Buch behauptet, seine Ex-Frau habe für die Stasi gearbeitet, ihn ausspioniert. Der Forschungsverband SED-Staat bestätigt Mühes Äußerungen. Trotzdem muss der Verlag die Passagen schwärzen. Das Berliner Landgericht hat so entschieden. Und mehr noch, die Entscheidung darf auch nicht veröffentlicht und kommentiert werden. Unter dem Mantel des Persönlichkeitsschutzes wird die Aufklärung von Verbrechen des SED-Staates erheblich be- und teilweise verhindert, wie auch andere Beispiele zeigen. Zapp über einen neuen Fall von Pressefreiheit in Gefahr.

 

Die unheimliche Staatssicherheit im Film. Der Schauspieler Ulrich Mühe spielt in dem Film "Das Leben der Anderen" einen Stasi-Offizier, der DDR-Bürger belauscht. Als Mühe in einem Buch zum Film behauptet, seine Ex-Frau habe für die Stasi gearbeitet, musste der Suhrkamp-Verlag diese Passagen schwärzen. Ulrich Mühe, Schauspieler: "Das erinnert mich an eine Situation, die ich vor 16 Jahren glücklicherweise hinter mir gelassen habe. Ich habe 36 Jahre in einem Land gelebt, in dem es keine Meinungsfreiheit gab, in dem man nicht das sagen durfte, was man wollte, auch nicht das sagen durfte, was man erfahren hatte, was man erleiden musste zum Teil. Und ich sehe mich in der abstrusen Situation, nach 16 Jahren in Demokratie - und ja für mich auch Lehrjahren in Demokratie – sehe ich mich plötzlich in einer Situation, die mich fatal an das erinnert, was ich hinter mir gelassen habe. Und deshalb erschüttert mich das sehr." Vor Jahren schon bekam Mühe Stasiakten in die Hand. Nach denen führte die Stasi eine IM-Akte Deckname Jeanne. Dabei soll es sich um Mühe's Ex-Frau Jenny Gröllmann handeln. Die aber bestreitet, bewusst für die Stasi gearbeitet zu haben und will den Stasiführungsoffizier Helmut Menge für einen Kripobeamten gehalten haben. Menge bestätigt das. Was ist die Wahrheit – sie ist heftig umstritten.

 

Der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin jedenfalls kommt nach Prüfung der Stasiakten zu einem anderen Urteil. Dr. Jochen Staadt, Forschungsverbund SED-Staat, FU Berlin: "Nach seinen eigenen Aufzeichnungen hat sich Herr Menge gegenüber Familie Kann, also Frau Gröllmann und ihrem Mann, als MfS-Mitarbeiter zu erkennen gegeben. Sie hat sich mit ihm zu ungewöhnlichen Zeiten getroffen, nämlich abends 23.00 Uhr, nach der Vorstellung. Sie hat sich an Orten getroffen, die keine offiziellen Dienstgebäude der Kriminalpolizei waren, sondern konspirative Wohnungen des MfS. All das zusammen gesehen und die Dinge, über die sie berichtet hat, nämlich über private Freundeserlebnisse, über Tourneen in die Bundesrepublik, über westdeutsche Korrespondenten, mit denen sie bekannt war. Diese Dinge sind nicht Gegenstand der Ermittlung von Kriminalpolizisten." Doch als die Zeitungen "Berliner Morgenpost" und "Die Welt" aus dem Gutachten des Forschungsverbundes zitieren, verbietet die Pressekammer des Berliner Landgerichts diese Berichterstattung. Sie vermittle einen einseitigen Eindruck. Roger Köppel, Chefredakteur "Die Welt": "Ich empfinde das als absurd und es ist in der Konsequenz noch absurder, wenn ich mich dann in die Position von Herrn Mühe, den Ehemann oder ehemaligen Lebenspartner von Frau Gröllmann, hineinversetze, der selber ja nicht reden darf darüber, und wir dürfen auch nicht darüber reden, dass er nicht drüber reden darf. Also, das ist an sich schon ein Dürrenmattscher Stoff, den man eigentlich aufs Theater bringen müsste." Doch das Stück geht noch weiter. Das Berliner Landgericht hat obendrein auch noch verboten, den Beschluss zu kommentieren. Im Beschluss heißt es: "Der Antragsgegnerin... wird untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten..."

 

Noch immer haben einstige Täter die Macht, Wahrheit zu verschleiern. Denn die Absicht des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wird zunehmend durch die Rechtsprechung pervertiert. Roger Köppel: "Hier bestimmt sogar die Behörde, die betroffen ist, darüber, was über sie gesagt werden darf. Ich meine, das ist doch einfach, das hat doch nichts mehr mit Pressefreiheit oder mit der Freiheit der Berichterstattung zu tun, sondern hier erleben wir eine Art Protektionismus des Richters, der hier verbieten will, dass man kritische Dinge über seine Entscheidungen sagt. Die Sorge von Historikern ist es, dass in der Folge solcher Entscheidungen die wichtige Berichterstattung über die dunklen Seiten der DDR und die Praktiken der Stasi unterbleibt." Jochen Staadt vom Forschungsverbund geht mit seinen schweren Vorwürfe noch weiter. Dr. Jochen Staadt: "Die Tendenz dieser Rechtsprechung, die wir jetzt erleben, bedeutet, dass ehemalige Täter erreichen, dass ihre Tätigkeit nicht mehr benannt werden darf, die Spitzeltätigkeit nicht mehr namentlich auf Personen zurückgeführt werden darf. Wenn man das auf die NS-Zeit beziehen würde, würde das bedeuten, dass die Mitgliedschaft etwa in der NSDAP einer Person nicht mehr benannt werden dürfe, wenn jemand mit der gleichen Maßgabe klagen würde, wie das jetzt die ehemaligen Spitzel des MfS tun."

 

Auch die "Süddeutsche Zeitung" beklagt Beschränkungen der Pressefreiheit durch Gerichtsentscheidungen. Sie druckte einen Artikel über den Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Politoffizier der DDR-Grenztruppen und einem Buchautor. Der hatte die Vergangenheit des heute bei der Bundespolizei aufgestiegenen Beamten untersucht. Danach war das Regiment des ehemaligen DDR-Offiziers an Todesschüssen auf einen Flüchtling beteiligt. Der ehemalige Offizier klagte. Daraufhin wurde der "Süddeutschen Zeitung" unter anderem verboten, den Namen des Klägers im Zusammenhang mit seiner Funktion beim Grenzregiment 33 zu verbreiten. Auch Fotos des Mannes darf die "Süddeutsche" nicht mehr abdrucken. Heribert Prantl, "Süddeutsche Zeitung": "Die Pressefreiheit wird stranguliert, Richter schränken sie massiv ein und zwar in einer Massivität, die überhaupt keine Rechtfertigung hat, für die es keine Grundlagen gibt, die ich nicht nachvollziehen kann, mit all dem, was ich juristisch selber verstehe, die journalistisch nicht mehr zu verstehen ist und der Satz: "Die größte Gefährdung der Pressefreiheit seit der "Spiegel"-Affäre" - er klingt übertourt, ist es aber nicht. Hier ist tatsächlich ein Eingriff da in den alltäglichen Redaktionsbetrieb. Wir können nicht mehr zeitgeschichtlich, sachgerecht arbeiten."

 

Auch "Frontal21" hat eigene Erfahrungen machen müssen. Bei der Berichterstattung über Vorwürfe gegen Gregor Gysi zitierten wir aus dem Abschlussbericht des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages. Der hatte Gysis Vergangenheit untersucht und seine Ergebnisse veröffentlicht. Zwei Zitate aus dem Bericht dürfen wir nach einem auf Antrag Gysis ergangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg nicht mehr verbreiten. Dies stößt auf scharfe Kritik des damaligen Vorsitzenden des Immunitätsausschusses des deutschen Parlaments. Dieter Wiefelspütz, MdB SPD, Immunitätsausschuss: "Dies ist zunächst mal sicherlich ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit. Es ist aber auch eine Brüskierung der Arbeit des Parlamentes, eines Verfassungsorgans. Selbstverständlich muss es möglich sein, aus diesem Bericht zu zitieren. Selbstverständlich muss es möglich sein, die Schlussfolgerungen, die Bewertungen zu zitieren." Über solche Einzelfälle hinaus fürchtet der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, auch um die Zukunft seiner Arbeit. Er ist besorgt, dass am Ende sogar die Täter der Stasidiktatur sich diese Entwicklung zunutze machen, um einen Schlussstrich unter die DDR-Vergangenheit zu ziehen. Hubertus Knabe, Historiker, Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen: "Diese Rechtsprechung bewirkt, dass de facto die Täter die Geschichte schreiben und die Akten wertlos werden. Das ist so, als würde man heute die Geschichte der Nazi-KZ's von den Kommandanten schreiben lassen, von ihren Erklärungen, und nicht von den Unterlagen, die sie selbst hinterlassen haben."

 

Copyright: NDR, ZAPP-Redaktion; Sendung vom 23.05.2006 23 Uhr

 

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