JAV-Konferenz
Alle Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen und AusbildungspersonalrätInnen in Bremen und Bremerhaven laden wir herzlich zur großen JAV-Konferenz ins Gewerkschaftshaus Bremen ein! Am 11. Februar 2010 von 9 bis 16 Uhr habt ihr die Gelegenheit, zusammenzukommen, euch auszutauschen und viele Infos und Anregungen für eure JAV/ APR-Arbeit mitzunehmen.
Zu Beginn gibt es ein Inputreferat von Hermann Nehls (bekannt als Autor des Basiskommentars zum BBIG) zu „Ausbildung in der Krise“, nach einem gemeinsamen Mittagessen könnt ihr dann gestärkt einen Workshop eurer Wahl besuchen: JAV und Tarif, Nachhaltige JAV-Arbeit, Mit Struktur zum Erfolg, Ausbildungsqualität oder Europäisierung der Berufsbildung.
Meldet euch einfach bis spätestens 4. Februar an bei euerer
DGB Jugend Bremen-Elbe-Weser
Wir freuen uns auf euch!
Eure DGB-Jugend
Die Einladung (190 KB)
P.S.: Wenn ihr die Konferenz mit Bildern, Filmausschnitten o.ä. aus eurer JAV-Praxis bereichern wollt – super! Sagt uns einfach vorher Bescheid, dann planen wir das mit ein.
Der Ablauf
| 10:00 Uhr | Begrüßung |
| 10:15 Uhr | Grußwort von Annette Düring, Regionsvorsitzende DGB Bremen-Elbe-Weser |
| 10:30 Uhr | „Ausbildung in der Krise“, Impulsreferat von Hermann Nehls, DGB Vorstand |
| 11:15 Uhr | Nachfragen und Diskussion zum Referat. |
| 12:00 Uhr | Mittagessen und Pause |
| 13:00 Uhr | Workshops |
| 15:00 Uhr | Vorstellen der Workshopergebnisse |
| 16:00 Uhr | Ende der Konferenz |
Die Workshops
- „JAV und Tarif –Handlungsmöglichkeiten und Einschränkungen“ –Sascha Gröters, ver.di Jugend
- „Nachhaltige JAV Arbeit –Neuwahlen und Kandidatenfindung“ –Corinna Spanke, IG BAU Jugend
- „JAV Alltag –mit Struktur zum Erfolg“ –Ronny Keller, ver.di Jugend
- „Ausbildungsqualität –Handlungsmöglichkeiten für JAVen“ –Doreen Kölzow, IG Metall Jugend
- „Europäisierung der Berufsbildung –EQR, DQR? Wasndas, und was heißt das für eine JAV?“ –Hermann Nehls, DGB Vorstand –ImaDrolshagen, DGB Jugend
Freistellung
Die Themen der Konferenz sind für die Arbeit als Interessenvertretung von Bedeutung, daher ist eine Freistellung nach §37 Absatz 2 BetrVG, §39 Absatz 2 BremPersVG, §39 Absatz 2 NPersVGund §46 BPersVG möglich. Die Veranstaltung ist kostenlos, Fahrtkosten können mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.

