DGB Jugend Niedersachsen und Bremen - 21.05.2012
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Reformen (1966 - 1974)

  • Große Koalition und Konzertierte Aktion
  • Notstandsgesetze und Außerparlamentarische Opposition
  • Mehr Demokratie wagen
  • Soziale Marktwirtschaft gestalten
 

 

Große Koalition und Konzertierte Aktion

Im Oktober 1963 war Bundeskanzler Adenauer im Alter von 87 Jahren nach 14-jähriger Amtszeit zurückgetreten, einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit der FDP folgend, die ihm hart hatte abgerungen werden müssen. Zum Nachfolger wurde sein Wirtschaftsminister Ludwig Erhard bestimmt, dem aber nur eine kurze Kanzlerschaft beschieden war, weil die Phase scheinbar immerwährenden wirtschaftlichen Aufschwungs - Anfang der sechziger Jahre glaubte man schon, dass wirtschaftliche Konjunkturen der Vergangenheit angehörten - sich dem Ende zuneigte. Im Herbst 1966 war das Kabinett wegen des rückläufigen Wachstums und des Wiederanstiegs der Arbeitslosigkeit derart in Bedrängnis geraten, dass es scheiterte und am 26. November durch eine Regierung der Großen Koalition unter dem neuen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) und dem Vizekanzler und Außenminister Willy Brandt (SPD) ersetzt wurde.

Für die Gewerkschaften bedeutete dieser Vorgang mehr, als ein gewöhnlicher Regierungswechsel. Erstmals seit den Zeiten der Weimarer Republik wurde mit Georg Leber einer ihrer führenden Repräsentanten Minister. Die politischen Schwergewichte in der neuen Regierung bildeten aber, neben Kiesinger und Brandt, vor allem Franz-Josef Strauß (CSU) als Finanz- und Karl Schiller (SPD) als Wirtschaftsminister. Unter ihrer Federführung trat im Juni 1967 das "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" in Kraft. Es verpflichtete Bund und Länder dazu, ihre Wirtschaftspolitik so zu organisieren, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig die vier Stabilitätsziele erreichen konnten: stabiles Preisniveau bei hohem Beschäftigungsstand, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und stetigem sowie "angemessenem" Wirtschaftswachstum. Die theoretischen Grundlagen dieser Politik hatte John Maynard Keynes 1936 geliefert. Die Untersuchung der Weltwirtschaftskrise brachte ihn zu der Erkenntnis, dass die Arbeitslosigkeit auf die fehlende staatliche Ankurbelung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage während der Krise zurückzuführen war.

Um die Stabilitätspolitik der Großen Koalition zu unterstützen, machte sich Karl Schiller für die Idee einer korporativen Zusammenarbeit der großen Interessengruppen im Rahmen einer "Konzertierten Aktion" stark. Vertreter der Bundesregierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sollten sich regelmäßig treffen, um über anstehende wirtschaftliche Probleme zu diskutieren, Informationen auszutauschen und ihre Erwartungen und Interessen zu artikulieren. Schiller, der um die abwehrende Haltung der Gewerkschaften gegenüber Lohnleitlinien wußte, versprach, dass keine verbindlichen Absprachen geplant seien, die in die Tarifautonomie eingegriffen hätten.

Genau in diese Situation gerieten die Gewerkschaften am Ende doch. Der Jahreswirtschaftsbericht des Bundesregierung wurde in der öffentlichen Debatte als eine Art Lohnleitlinie interpretiert. Politik und Medien richteten Aufforderungen zur Mäßigung an die Adresse der Gewerkschaften. Deren Begeisterung für die Konzertierte Aktion ließ daraufhin spürbar nach, zumal die Mitglieder bei stagnierenden Reallöhnen und steigenden Unternehmensgewinnen auf eine offensivere Lohnpolitik drängten. Manche mochten auf die Gewerkschaften nicht warten und betrieben ihre Tarifpolitik auf eigene Faust. Das hatte 1969 in vielen Betrieben wilde Streiks zur Folge, die als "Septemberstreiks" in die Tarifgeschichte eingingen und die Gewerkschaften zwangen, der Rücksichtnahme auf die Medien und auf die Bundesregierung zum Trotz, eine offensivere Lohnpolitik zu verfolgen. Und in der Tat gelangen zu Beginn der siebziger Jahre einige Tarifabschlüsse deutlich über zehn Prozent, dabei erwies sich die ÖTV als Vorreiterin. Dem Ansehen des Bundeskanzlers Brandt tat sie mit ihrem Abschluß von 1974, als mit einem Streik elf Prozent durchgesetzt werden konnten, allerdings keinen Dienst.

Die Gewerkschaften versuchten, die Aufbruchstimmung, in der sich die Bundesrepublik beim Übergang von den sechziger auf die siebziger Jahre befand, für sozialpolitische Gesetzesinitiativen zu nutzen. Im März 1968 legten sie einen Entwurf für ein Mitbestimmungsgesetz vor, nach dem in allen Unternehmen die paritätische Mitbestimmung gelten sollte, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllten: mehr als 2.000 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von über 75 Millionen DM oder mehr als 150 Millionen DM Umsatz. Die SPD übernahm diese Vorstellungen, konnte sie aber in der Großen Koalition nicht realisieren. Andere Initiativen waren erfolgreicher. Im Mai 1969 wurde das Arbeitsförderungsgesetz verabschiedet, welches der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit besondere Zuständigkeiten für die Förderung der beruflichen Bildung, der Fortbildung und der Umschulung übertrug. Im Juni 1969 folgte das Lohnfortzahlungsgesetz, das Arbeiter und Angestellte bei Krankheit endgültig gleichstellte.

 

 

Notstandsgesetze und Außerparlamentarische Opposition

Die zweite große politische Debatte, an der sich der DGB beteiligte, entzündete sich am Vorhaben der Regierung, Notstandsgesetze zu verabschieden. Dabei handelte es sich um ein besonders sensibles Thema, denn auf der Grundlage entsprechender Artikel der Weimarer Verfassung hatte Hitler die Diktatur errichten können, weshalb das Gesetzgebungsverfahren in diesem Fall fast zehn Jahre andauerte. Nach Auffassung der SPD und der Gewerkschaften reichten die bestehenden Gesetze völlig aus, sie lehnten die Notstandsvorlagen des Innenministers Gerhard Schröder (CDU) vom Januar 1960 entschieden ab. Danach hätte der Bundestag den Notstand mit einfacher Mehrheit feststellen können, bei Gefahr im Verzug auch der Bundeskanzler allein. Wesentliche Grundrechte hätten außer Kraft gesetzt werden können, wie die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Berufsfreiheit, auch für die Gewerkschaften wichtige Punkte.

Die Situation war verfahren. Die IG Metall beschloss auf ihrem Kongress im Oktober, gegen ein solches Gesetz notfalls auch zu streiken, woraufhin der DGB seine Zuständigkeit für den Fall eines politischen Streiks reklamierte. Im November entschied sich der SPD-Parteitag in Hannover, auf die mittlerweile veränderte Linie des Parteivorstands und der Bundestagsfraktion einzuschwenken, die meinten, dass man der Union entgegenkommen müsse und die Frage nicht laute, ob, sondern welche Notstandsgesetze verabschiedet würden. Zum Beispiel dürften sie nur mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag verabschiedet werden. Zudem müssten Notstandsgesetze gegen den Arbeitskampf verhindert werden.

Auch die Gewerkschaften öffneten sich dieser Position, besonders die IG Bau-Steine-Erden, die IG Bergbau und Energie, die Gewerkschaft der Eisenbahner, die Postgewerkschaft und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Nun ging ein Riss durch den DGB, denn die IG Metall, die IG Druck und Papier, die IG Chemie-Papier-Keramik und die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen traten nach wie vor entschieden gegen die Notstandsgesetze auf.

 

1966 - Dieses Plakat entsteht nach einem Beschluss des DGB-Bundeskongresses 1966, nachdem sich der DGB schon in Mai-Aufrufen 1957 und 1959 für die Wiedervereinigung eingesetzt hatte.

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag das Notstandspaket mit 384 gegen 100 Stimmen (1 CDU, 53 SPD, 46 FDP). Der Notstand kann im Spannungs- oder im Verteidigungsfall mit einer Zweidrittelmehrheit vom Bundestag oder vom Gemeinsamen Ausschuss des Bundestages und des Bundesrates festgestellt werden. Die Anwendung des Notstandsrechts bei Arbeitskämpfen, von einigen Arbeitgebern gefordert, wurde durch eine Schutzklausel ausgeschlossen. Die Verabschiedung der Gesetze löste eine politische Eruption in Deutschland aus. Die ursprünglich mit den Gewerkschaften verbündeten Intellektuellen und Studenten hatten sich von ihnen abgewandt, als deutlich wurde, dass die Gewerkschaften den Kurs der SPD mittragen würden, also die Gesetzesvorlagen zu entschärfen, sich aber ihrer Verabschiedung nicht zu verweigern. Aus der Bewegung gegen die Notstandsgesetze - mit gewerkschaftlicher Beteiligung - wurde die "68er"-Studentenbewegung, die sich in den Auseinandersetzungen um den Vietnamkrieg, die Unterstützung des Schah-Regimes im Iran und die Verabschiedung der Notstandsgesetze zunehmend radikalisierte - ohne gewerkschaftliche Beteiligung.

Gemessen an den meisten ihrer Forderungen scheiterte die Studentenbewegung. Andererseits hat sie zu einem Wertewandel beigetragen, der die politische Kultur der Bundesrepublik bis auf den heutigen Tag beeinflusst und ihre Gesellschaft bereichert hat. Die Demokratie wurde gefestigt und die Gesellschaft offener und liberaler, als es in Deutschland je zuvor der Fall war. Das Entstehen neuer sozialer Bewegungen ging auf die Außerparlamentarische Opposition (APO) der Jahre 1968 und 1969 zurück, andere belebte sie, wie die Umwelt- oder die Frauenbewegung. Langfristig trug dies auch zu einem Wandel des bundesdeutschen Parteienspektrums bei, denn mit den Grünen entstand 1978 eine neue Partei.

 

 

Mehr Demokratie wagen

Bei den Bundestagswahlen vom 18. September 1969 erhielt Willy Brandt nach seinem Versprechen, mehr Demokratie zu wagen, den Wählerauftrag, gemeinsam mit der FDP die Bundesregierung zu bilden. Die Interpretation von "Wähleraufträgen" ist immer schwierig, sicher war jedenfalls, dass Brandt eines seiner wichtigsten Projekte, eine neue Deutschlandpolitik, mit der FDP eher als mit der CDU würde durchsetzen können. Seine Einschätzung war, dass ein Wandel in den innerdeutschen Beziehungen und Verbesserungen für die Bürger der DDR nur auf der Basis einer vorläufigen Hinnahme des Mauerbaus und durch die Anerkennung der seither entstandenen geopolitischen Fakten einschließlich der Existenz der DDR möglich sein würden. "Wandel durch Annäherung" lautete die Formel, auf die Brandt und sein Sprecher Egon Bahr diese Politik brachten.

 

1966 - Die westdeutsche Wirtschaft erlebt ihre erste Nachkriegsrezession. Der Produktionsrückgang führt zu einem raschen Anstieg der Arbeitslosigkeit, die Nettolohnsumme ist erstmals rückläufig und anhaltende Preiserhöhungen senken die Kaufkraft.

In das Kabinett Brandt traten mit Georg Leber und Walter Arendt von der IG Bergbau und Energie gleich zwei führende Gewerkschafter ein, später kamen Hans Matthöfer, Herbert Ehrenberg und Kurt Gscheidle hinzu. Das bedeutete zweifellos eine Stärkung der politischen Präsenz der Gewerkschaften, was man von der Wahl des neuen DGB-Vorsitzenden nicht behaupten konnte. 1969 wurde mit Heinz Oskar Vetter, dem stellvertretenden Vorsitzenden der IG Bergbau und Energie, ein eher schwacher Kandidat Vorsitzender. Es gelang ihm zum Erstaunen vieler Beobachter jedoch rasch, ein eigenes politisches Profil zu entwickeln und das Image des "Königs ohne Land" abzustreifen. Die Mitbestimmungspolitik wurde unter seiner Führung zur Chefsache. Den hausinternen Streit, ob sich die Gewerkschaften eher als Gegenmacht oder eher als marktwirtschaftlichen Ordnungsfaktor begreifen sollten, versuchte er mit einer integrativen Politik zu schlichten. Den Buchstaben des Düsseldorfer DGB-Programms getreu sollten sie beide Vorgaben erfüllen, sollten Ordnungsfaktor und Gegenmacht sein.

 

1965 - Der DGB setzt sich für eine Ausdehnung der Mitbestimmung über die Branchen Kohle und Stahl hinaus ein. Ziel: Die Demokratisierung der Wirtschaft.

Unter Vetters Führung mischte sich der DGB wieder verstärkt in politische Debatten ein. Das Aktionsprogramm von 1972 enthielt nicht nur wirtschafts- und sozialpolitisch orientierte Forderungen nach Mitbestimmung, Vermögensbildung, Arbeitsplatzsicherung und Steuerpolitik. Angesprochen wurden ebenso Fragen des Miet- und Bodenrechts, des Nahverkehrs und des Umweltschutzes. Im Vergleich zur Atombewaffnung oder zu den Notstandsgesetzen sicher "weiche" Themen, die nichtsdestoweniger auf den Nägeln brannten. Das galt insbesondere für die Umweltpolitik, der sich der DGB 1972 durch die Verabschiedung umweltpolitischer Leitsätze erstmals annäherte, denen 1974 ein eigenes Umweltprogramm folgte.

Auch sozialpolitisch nutzte der DGB den Reformschwung der frühen siebziger Jahre, um eine Reihe wichtiger Gesetzesvorhaben zu initiieren oder auf andere Vorhaben im Sinne der Arbeitnehmer einzuwirken. Das Konkursausfallgeld sicherte seit 1970 vor Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Im selben Jahr wurde die Ergänzung des Vermögensbildungsgesetzes durch den Bundestag verkündet und der begünstigte Sparbeitrag auf 624,- DM verdoppelt. Das Rentenreformgesetz von 1972 brachte die flexible Altersgrenze, das heißt den Einstieg in die Rente ab dem 63. Lebensjahr. Schließlich wurden mit der Einkommensteuerreform von 1974 die Kinderfreibeträge durch ein festes Kindergeld ersetzt. Im Jahr darauf kam das Ausbildungsförderungsgesetz hinzu, ein sehr wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen, der unter maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaften zustande gekommen war. Das Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 und die Arbeitsstättenverordnung von 1975 gingen unmittelbar auf das gewerkschaftliche Programm zur "Humanisierung der Arbeitswelt" zurück.

 

1968 - In Schleswig-Holstein hatte die IG Metall 1956/57 in einem 16-wöchigen Streik die Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall erstreikt, aber die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer ist noch nicht erreicht. Die volle gesetzliche Gleichstellung von Arbeitern und Arbeiterinnen mit den Angestellten im Krankheitsfall tritt am 1.1.1970 in Kraft.

Diese und eine Reihe weiterer Gesetze, wie die Reform des Scheidungsrechts oder des Abtreibungsparagraphen 218, trugen mit dazu bei, dass das Klima jener Jahre als besonders reformfreudig in Erinnerung bleiben wird. Sozialpolitisch fügte sich die Frühphase der sozialliberalen Koalition nahtlos in eine Entwicklung ein, für die bereits die Vorgängerregierungen in unterschiedlicher Intensität standen: den Ausbau des Sozialstaats. Diesen Kurs hatten auch die Arbeitgeber mitgetragen, waren ihnen sozial- und lohnpolitisch kämpferische Gewerkschaften zwar weniger lieb, als friedliche, aber immer noch viel lieber, als klassenkämpferische. Als die Verteilungsspielräume seit Mitte der siebziger Jahre geringer wurden, kamen Fragen nach den Kosten auf und danach, wer sie tragen sollte. Die Sozialleistungsquote, die Auskunft über den Anteil der Kosten des Sozialstaats am Bruttosozialprodukt gibt, lag 1950 noch bei 17,1 Prozent. Während der Regierungszeit Erhards war sie 1965 auf 24 Prozent, unter Brandt bis 1972 auf 26,8 Prozent angestiegen. Zur Finanzierung erhöhte die sozialliberale Regierung die Nettokreditaufnahme, was auch innerhalb der SPD und der Koalition sehr umstritten war. 1971 verlor die SPD ihren Finanzminister Alex Möller, der wegen der Haushaltspolitik seinen Rücktritt einem weiteren Verbleib im Amt vorzog.

 

1971 - Vom DGB zum "Jahr des jungen Arbeitnehmers" ausgerufen, fordert die Kampagne 15 Tage bezahlten Bildungsurlaub, Volljährigkeit mit 18 Jahren und eine Reform des Jugendarbeitsschutzes.
 

 

Soziale Marktwirtschaft gestalten

In der "großen" wie in der "kleinen" Politik waren die späten sechziger und frühen siebziger Jahre eine Zeit der Veränderungen und des Aufbruchs. Überholte Geschlechterrollen kamen auf den Prüfstand, neue soziale Bewegungen entstanden, selbst in die tiefgefrorenen Ost-West-Beziehungen kam Bewegung. Bei alledem mischte der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften kräftig mit; sei es im Verein oder im Streit mit rebellierenden Studenten, sei es bei ersten vorsichtigen Begegnungen mit FDGB-Repräsentanten in der DDR.

Die in Bad Godesberg 1959 und in Düsseldorf 1963 verabschiedeten Programme der SPD und des DGB waren weithin sichtbare Belege für die Ankunft der deutschen Arbeiterbewegung in der bürgerlichen Gesellschaft. Eigentlich wurde aber nur in Programmform gegossen, was die praktische Politik der Partei und der Gewerkschaften längst bestimmte: Das Richtfest im Haus der sozialen Marktwirtschaft war gefeiert, jetzt kam es auf den Innenausbau an. Die Bedeutung der Programme von Godesberg und Düsseldorf lag vor allem darin, dass sie Handlungsmöglichkeiten zur reformerischen Gestaltung von Gesellschaft und Wirtschaft eröffneten und zugleich Vertrauen und damit letztlich die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Bundesrepublik schufen. Das kam auch den Arbeitnehmern zugute, aus deren Sicht sich die Bilanz der Großen Koalition und des ersten Kabinetts Brandt durchaus sehen lassen konnte, einer Zeit, in der das Wort "Reform" noch positive Assoziationen auslöste.

 

 

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Herausgeber: DGB-Bundesvorstand
Autor: Ralf Engeln
Redaktion: Bernhard Schulz, Klaus W. West
Bildnachweis: Archiv für Kunst und Geschichte, bildarchiv preussischer kulturbesitz, DGB-Archiv, dpa, Ullstein Bilderdienst

 


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